Befreiungen von der Erbschaftssteuer müssen erhalten bleiben

Die Mittelstandsvereinigung der CDU im Kreisverband Paderborn fordert, Befreiungen von der Erbschaftssteuer bei Unternehmensübergaben auch in Zukunft zu erhalten. „Wenn Unternehmen an die nächste Generation übergeben und somit Arbeitsplätze gesichert werden sollen, dürfen Betriebe nicht über Gebühr belastet werden“, mahnte der MIT-Kreisvorsitzende Ulrich Lange am Rande eines Fachgespräches des Parlamentskreises Mittelstand in Berlin mit Blick auf das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftssteuer.

Zusammen mit Rainer Krukenmeier, Schatzmeister im CDU-Kreisvorstand, der ebenfalls an diesem Gespräch im Reichstag teilnahm, rief er die anwesenden CDU-Parlamentarier dazu auf, möglichst rasch eine Reform der Erbschaftssteuer vorzunehmen, bei der Befreiungen möglich bleiben. „CDU, CSU und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Erbschaftssteuer mittelstandsfreundlich auszugestalten. An diese Zusage muss sich die Große Koalition nun halten. Die Unternehmen gerade auch in der Region Ostwestfalen-Lippe brauchen Planungssicherheit und deshalb schnell ein klares Signal, dass Familienunternehmen auch künftig schonend in die Hände der nächsten Generation übergeben werden können“, appellierte Ulrich Lange an die Bundespolitiker. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion hatten sich auch schon der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Dr. Eric Schweitzer, und Prof. Rainer Kirchdörfer als Vorstand der „Stiftung Familienunternehmen“ in diesem Sinne geäußert.

„Wer einen Betrieb übernimmt und ein hohes Risiko eingeht, darf nicht noch weitere Steine in den Weg gelegt bekommen. Die Politik sollte vielmehr dafür Sorge tragen, dass der Unternehmergeist in Deutschland gestärkt wird. Dazu zählt nicht nur die Förderung von Gründern; wir müssen auch denen eine faire Chance geben, die einen existierenden Betrieb übernehmen“, begründete Lange die MIT-Sichtweise und sieht sich in dieser Einschätzung einig mit dem heimischen Bundestagsabgeordneten Carsten Linnemann. Dabei gehe es nicht eine Bevorzugung von Unternehmenserben, sondern in erster Linie um den Erhalt von Arbeitsplätzen. „Sollten künftig deutlich höhere Steuern im Erbschaftsfall fällig werden, müssten Familienunternehmen unter Umständen Kredite aufnehmen bzw. Anteile veräußern, um das Unternehmen fortzuführen. Investitionen in den Betrieb und somit zum Erhalt der Arbeitsplätze wären nicht mehr in vollem Umfang möglich.“

Schätzungen zufolge werden in den nächsten vier Jahren rund 135.000 Unternehmen mit mehr als 2 Millionen Beschäftigten an die nächste Generation übergeben. Das Bundesverfassungsgericht entschied am Mittwoch, dass die Steuerprivilegien für Firmenerben in ihrer derzeitigen Form gegen das Grundgesetz verstoßen.

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